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Widerruf von Immobiliendarlehen
Formfehler bei Widerrufsbelehrungen vom Immobiliendarlehen geben vielen Verbrauchern die Möglichkeit, auch viele Jahre nach Vertragsschluss den Vertrag vorzeitig aufzulösen ohne die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.
Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, aus Ihrem alten Darlehensvertrag herauszukommen. Nie zuvor waren die Zinsen für Immobilienkredite so niedrig. Wer heute ein Darlehen mit zehnjähriger Zinsbindung abschließt, bezahlt meist nur zwischen 1,5 und 2,5 % an jährlichen Zinsen. Vor einigen Jahren waren mehr als doppelt so hohe Zinsen marktüblich.
Je nach Laufzeit können teilweise mehrere zehntausend EURO eingespart werden. Betroffen sind Immobilienkreditverträge im Zeitraum von 2002 bis 2010. Können Sie Ihren Darlehensvertrag widerrufen, so bewirkt dieser Widerruf, dass der gesamte Darlehensvertrag rückabzuwickeln ist. Das bedeutet folgendes:
- Sie als Verbraucher erhalten Ihre geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen sowie ggf. Agio/Disagio und eine etwaige Bearbeitungsgebühr vom Kreditinstitut zurück. Die Bank muss ebenfalls ihren Gebrauchsvorteil des vom Darlehensnehmer gezahlten Geldes herausgeben. Dies wird gleichfalls in einem Zinssatz ausgedrückt. Die Rechtsprechung geht dabei davon aus, dass die Bank einen Nutzen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz gezogen hat und muss diesen an den Darlehensnehmer auskehren. Beispiel: Zahlungen (Zinsen + Tilgung), die der Darlehensnehmer z.B. zwischen dem 01.01.2007 und dem 30.06.2007 an seine Bank geleistet hat, müsste die Bank im Falle der Rückabwicklung mit 7,70 % verzinsen.
- Im Gegenzug müssen Sie die erhaltene Kreditsumme zurück bezahlen. Hinzu kommt noch eine marktübliche (nicht vertragliche!) Verzinsung. Der marktübliche Zinssatz ergibt sich in der Regel aus der passenden Zinsstatistik der Europäischen Zentralbank.
- Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an.
Wir beraten Sie kompetent und informieren Sie über das Widerrufsrecht bei Kreditverträgen, das vorzeitige Beenden von Darlehensverträgen und klären Sie über die Vorfälligkeitsentschädigung auf!