Verkehrsrecht

Verkehrsunfall? Wir helfen sofort!

1. Egal ob die alleinige Haftung Ihres Unfallgegners klar ist oder nicht, kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt. Denn auch bei einer alleinigen Haftung des Unfallgegners ist noch lange nicht geklärt, ob dass die gegnerische Haftpflichtversicherung auch 100 % Ihrer Kosten und Auslagen übernimmt. Gerne werden unberechtigte Kürzungen bei den Sachverständigengebühren, Mietwagen – oder Reparaturkosten vorgenommen. Durch die zeitnahe Einschaltung eines Rechtsanwalts (dessen Kosten grundsätzliche ebenfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden) steigt die Wahrscheinlichkeit einer zeitnahen und vollständigen Regulierung Ihrer Schadensersatzansprüche nachhaltig.


2. Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls dürfen Sie einen Sachverständigen zur Ermittlung des Fahrzeugschadens beauftragen. Auf einen Gutachter der Versicherung müssen Sie sich nicht verweisen lassen. Die Gutachterkosten Ihres Sachverständigen trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Aber Achtung: Nur bei schuldlos verursachten Verkehrsunfällen, deren Gesamtschaden mindestens bei 700 € liegt, können die Kosten zur Erstellung eines Sachverständigengutachten bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden. Liegt der entstandene Schaden unterhalb der Bagatellgrenze von 700 €, so ist eine Erstattung von Gutachterkosten ausgeschlossen.


3. Liegt kein Totalschaden, also ein Reparaturschaden vor, dann können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, müssen dies aber auch nicht. Sie können Ihren Fahrzeugschaden nämlich auch auf Gutachtenbasis abrechnen und erhalten dann die im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten. Wichtig ist aber, dass Sie einen Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall nur dann haben, wenn Sie das Fahrzeug ordnungsgemäß, d.h. nach Maßgabe des Gutachtens haben reparieren lassen und diese Reparatur auch nachweisen können. Vorsicht gilt es bei der Auswahl eines Mietwagens walten zu lassen. Zwar ist der Geschädigte nach gefestigter Rechtsprechung nicht verpflichtet eine „Marktforschung“ zur Ermittlung des günstigsten Mietwagenpreises durchzuführen. Zwei bis drei Alternativangeboten örtlicher Anbieter von Mietfahrzeugen sollten aber eingeholt und verglichen werden.

4. Soweit Sie verletzt wurden, suchen Sie alsbald einen Arzt auf. Oftmals treten Schmerzen auch erst am Folgetag auf. Um Schmerzensgeldansprüche durchsetzen zu können, ist eine frühzeitige ärztliche Diagnose und medizinische Behandlung zwingend geboten. Schließlich müssen Sie, sollten Schmerzensgeldansprüche durchgesetzt werden, für die Voraussetzungen den vollen Beweis antreten.

Soweit Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, können Sie uns jederzeit kontaktieren und einen Termin vereinbaren. In den Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit bzw. halten folgende Informationen bereit (soweit vorhanden):


1. Name und vollständige Anschrift Fahrer des unfallverursachenden Kfz.


2. Sind Fahrzeuglenker und –halter personenverschieden? Dann benötigen wir auch Namen und vollständige Adresse des Fahrzeughalters.


3. Name gegnerische Haftpflichtversicherung, ggf. dortige Versicherungsnummer und das amtliches Kennzeichen des Unfallgegners.


4. Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen? Dann benötigen wir den Namen des Polizeireviers, ggf. Name des sachbearbeitenden Beamten und die Tagebuchnummer.


5. Unfallort, Unfalldatum und –zeit.


Ihr Ansprechpartner im Verkehrszivilrecht ist Rechtsanwalt Jan Dorell.